Die Aufnahme in die Werkstatt erfolgt grundsätzlich über einen Kostenträger, der die Übernahme der Eingliederungskosten zur beruflichen Bildung bzw. zur Eingliederung schriftlich erklärt hat. Als Kostenträger kommen in der Regel die Rentenversicherungsträger und die Agentur für Arbeit in Frage. Bei bereits abgeschlossenem Berufsbildungsbereich ist der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständiger Kostenträger.
Die Hohwald-Werkstätten Neustadt bieten folgende Ausbildungsrichtungen:
Ablauf der beruflichen Bildung:
Aus den Ausbildungsrichtungen wählt der Teilnehmer 2 bis 3 Richtungen aus, welche er in einer so genannten Orientierungsstufe (je Richtung 4 Wochen) erprobt.
Danach trifft er mit Unterstützung der Bildungsbegleiterin die Entscheidung zu seiner konkreten Ausbildungsrichtung.
Entsprechend dem Ausbildungsplan erfolgt nun die berufliche Bildung. Das geschieht in einem speziellen Berufsbildungsbereich oder auch integriert im Arbeitsbereich der Werkstatt. Parallel zur arbeitsspezifischen Ausbildung gibt es zahlreiche Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit und der lebenspraktischen Fähigkeiten.
Zum Abschluss erhält der Teilnehmer in Würdigung seiner Leistungen ein Zeugnis. Die Hohwald-Werkstätten Neustadt sind ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung AZAV.